Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers – also desjenigen, dem Geld geschuldet wird. Reagiert man nicht, kann der Gläubiger die Forderung an ein Inkassobüro übergeben, das die Eintreibung übernimmt. Ein Inkassoschreiben klingt oft bedrohlicher als es ist: Es hat zunächst keine andere rechtliche Wirkung als eine gewöhnliche Zahlungsaufforderung.
Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Inkassobüros dürfen nur den tatsächlich geschuldeten Betrag einfordern sowie gesetzlich begrenzte Inkassogebühren. Überhöhte Gebühren, erfundene Forderungen oder Schreiben ohne ausreichende Belege müssen nicht einfach akzeptiert werden – ein Widerspruch ist möglich und oft sinnvoll.
Wichtig: Wer gar nicht reagiert, riskiert, dass der Gläubiger einen Mahnbescheid beim Gericht beantragt. Wird diesem nicht rechtzeitig widersprochen, kann er vollstreckbar werden, auch wenn die ursprüngliche Forderung unberechtigt war. Eine schnelle Einordnung der Situation ist daher in jedem Fall ratsam.