Probleme mit einem Garantiefall?

Wenn dein Produkt innerhalb der Garantiezeit defekt ist und der Hersteller oder Händler die Garantieleistung verweigert, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

Von deutschen Juristen entwickelt und gepflegt
von den Machern von
/

Kommt dir das bekannt vor?

  • Dein Produkt ist innerhalb der Garantiezeit kaputtgegangen, aber der Hersteller lehnt den Garantiefall ab
  • Du weißt nicht, ob du dich an den Händler oder direkt an den Hersteller wenden solltest
  • Du bist unsicher, was der Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung ist
  • Du weißt nicht, wie du einen Garantieanspruch wirksam geltend machen kannst

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du beschreibst, welches Produkt betroffen ist, was der Defekt ist und wann er aufgetreten ist
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du erhältst bei Bedarf ein passendes, rechtssicheres Schreiben
  4. Du kannst selbstbewusst und gezielt reagieren und deine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche wirksam geltend machen

Typische Probleme rund um die Garantie

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Verbraucher verwechseln Garantie und gesetzliche Gewährleistung und wissen nicht, dass sie oft zwei unabhängige Ansprüche haben. Häufig ist unklar, ob eine Ablehnung durch den Hersteller berechtigt ist oder ob noch andere Rechte gegenüber z.B. dem Händler bestehen. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, welchen Weg man einschlagen und auf welche Rechte man bestehen sollte.

Kurz erklärt

Garantie

Garantie und gesetzliche Gewährleistung werden oft verwechselt – sie sind aber zwei grundlegend verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Anspruch gegenüber dem Händler, der automatisch gilt und nicht wegbedungen werden kann. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers – sie kann in Umfang und Bedingungen frei gestaltet werden.

Das bedeutet: Eine Garantie kann großzügiger sein als die gesetzliche Gewährleistung – sie kann aber auch Einschränkungen enthalten, zum Beispiel den Ausschluss bestimmter Schadensarten oder die Pflicht, das Produkt nur bei autorisierten Werkstätten reparieren zu lassen. Wer diese Bedingungen nicht kennt, riskiert, seinen Garantieanspruch unbemerkt zu verlieren.

Wichtig zu wissen: Auch wenn die Garantie abgelaufen ist, kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren noch laufen – beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander. Wer also vom Hersteller abgewiesen wird, hat möglicherweise noch Ansprüche gegenüber dem Händler.

Du hast noch Fragen?

Diese Antworten könnten dich interessieren:

Was kann ich tun, wenn die Garantie abgelaufen ist?

Auch nach Ablauf der Garantie kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren noch laufen – sie beginnt ab dem Kaufdatum, nicht ab dem Garantieablauf. Zeigt sich ein Mangel innerhalb dieser Frist, hast du weiterhin Ansprüche gegenüber dem Händler auf Nachbesserung, Ersatz oder Rückerstattung. Garantie und Gewährleistung sind unabhängig voneinander.

Verliere ich die Garantie, wenn ich das Produkt selbst repariere?

Möglicherweise ja – das hängt von den Garantiebedingungen ab. Viele Hersteller schreiben vor, dass Reparaturen nur durch autorisierte Werkstätten durchgeführt werden dürfen. Wer das ignoriert, riskiert den Garantieanspruch zu verlieren. Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler ist davon jedoch nicht automatisch betroffen – diese bleibt bestehen, solange der ursprüngliche Mangel nachweisbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Anspruch gegenüber dem Händler, der kraft Gesetz gilt – zwei Jahre ab Kauf, unabhängig davon, ob eine Garantie besteht. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann, aber eigene Bedingungen hat. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander und schließen sich nicht aus.