Garantie und gesetzliche Gewährleistung werden oft verwechselt – sie sind aber zwei grundlegend verschiedene Dinge. Die gesetzliche Gewährleistung ist ein Anspruch gegenüber dem Händler, der automatisch gilt und nicht wegbedungen werden kann. Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers – sie kann in Umfang und Bedingungen frei gestaltet werden.
Das bedeutet: Eine Garantie kann großzügiger sein als die gesetzliche Gewährleistung – sie kann aber auch Einschränkungen enthalten, zum Beispiel den Ausschluss bestimmter Schadensarten oder die Pflicht, das Produkt nur bei autorisierten Werkstätten reparieren zu lassen. Wer diese Bedingungen nicht kennt, riskiert, seinen Garantieanspruch unbemerkt zu verlieren.
Wichtig zu wissen: Auch wenn die Garantie abgelaufen ist, kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren noch laufen – beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander. Wer also vom Hersteller abgewiesen wird, hat möglicherweise noch Ansprüche gegenüber dem Händler.