Probleme mit Tierhaltung in der Mietwohnung?

Wenn dein Vermieter die Tierhaltung generell verbietet, eine einmal erteilte Erlaubnis widerruft oder du dir einfach unsicher bist, was gilt, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Dein Mietvertrag enthält ein generelles Tierhaltungsverbot und du fragst dich, ob das wirksam ist
  • Du hast einen Hund oder eine Katze angeschafft, ohne den Vermieter zu fragen
  • Dein Vermieter hat die Erlaubnis zur Tierhaltung nachträglich widerrufen
  • Der Vermieter droht mit Kündigung wegen deines Haustieres
  • Du hast ein Tier aus dem Tierschutz aufgenommen und bist unsicher, ob das einfach erlaubt ist

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du lädst deinen Mietvertrag hoch oder nennst die Klausel zur Tierhaltung, sagst welches Tier du halten möchtest und ob dein Vermieter bereits involviert ist
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du erhältst bei Bedarf ein passendes, rechtssicheres Schreiben

Typische Probleme rund um die Tierhaltung in der Wohnung

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Mieter wissen nicht, dass ein pauschales Tierhaltungsverbot im Mietvertrag oft unwirksam ist und dass ihnen bei bestimmten Tieren ein Anspruch auf Erlaubnis zustehen kann. Häufig ist unklar, welche Rechte gegenüber dem Vermieter bestehen und wie man sie durchsetzt. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob man das Verbot akzeptieren oder auf seine Rechte bestehen sollte.

Kurz erklärt

Tierhaltung in der Mietwohnung

Ob ein Mieter Haustiere in der Wohnung halten darf, hängt von der Art des Tieres, dem Mietvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Ein generelles Tierhaltungsverbot im Mietvertrag – also ein pauschales Verbot für alle Tiere ohne Ausnahme – ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel unwirksam. Solche Klauseln benachteiligen Mieter unangemessen und halten einer rechtlichen Überprüfung oft nicht stand. Grundsätzlich gilt: Kleintiere wie Hamster, Vögel, Fische oder Schildkröten dürfen in der Regel ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, solange sie keine Beeinträchtigung für andere Mieter darstellen. Bei Hunden und Katzen ist die Rechtslage weniger eindeutig: Hier kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur aus sachlichen Gründen verweigern, etwa wenn das Tier nachweislich andere Mieter stört oder die Wohnung beschädigt.

Hat der Vermieter die Tierhaltung einmal ausdrücklich genehmigt, kann er diese Erlaubnis nicht ohne Weiteres widerrufen. Ein nachträglicher Widerruf ist nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa wenn das Tier tatsächlich Probleme verursacht. Wer seinen Hund oder seine Katze ohne Erlaubnis hält, riskiert im Extremfall eine Abmahnung oder Kündigung, weshalb eine frühzeitige rechtliche Einordnung sinnvoll ist.

Du hast noch Fragen?

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Brauche ich für Kleintiere eine Erlaubnis?

Nein. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Vögel oder Schildkröten gelten als sogenannte Kleinsttiere und dürfen in der Regel ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Voraussetzung ist, dass die Haltung ordnungsgemäß erfolgt und keine Beeinträchtigungen für andere Mieter oder die Wohnung entstehen. Anders kann es bei größeren oder ungewöhnlichen Tieren aussehen.

Kann mir der Vermieter wegen meines Haustieres kündigen?

Eine Kündigung allein wegen der Tierhaltung ist nur möglich, wenn du das Tier ohne Erlaubnis hältst und der Vermieter dich zuvor abgemahnt hat – du aber trotzdem nicht reagiert hast. Hast du die Erlaubnis oder hast du ein Kleintier, das keiner Erlaubnis bedarf, ist eine Kündigung in der Regel nicht möglich.

Was gilt für Hunde aus dem Tierschutz?

Für Hunde aus dem Tierschutz gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Hunde. Einige Gerichte haben jedoch entschieden, dass bei der Interessenabwägung zwischen Mieter und Vermieter der Tierschutzgedanke zugunsten des Mieters berücksichtigt werden kann. Eine automatische Erlaubnis ergibt sich daraus aber nicht. Es empfiehlt sich, den Vermieter frühzeitig zu informieren und eine schriftliche Genehmigung einzuholen.