Nach § 833 S.2 BGB haftet der Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht und zwar grundsätzlich verschuldensunabhängig. Das bedeutet: Auch wenn du alles richtig gemacht hast, deinen Hund gut erzogen hast und den Vorfall nicht vorhersehen konntest, bist du als Halter verantwortlich. Es spielt keine Rolle, ob der Hund bisher nie aggressiv war oder ob du kurz abgelenkt warst.
Für Hunde und Katzen gilt diese Haftung ohne Entlastungsmöglichkeit; bei berufs- oder erwerbsmäßig gehaltenen Tieren kann sich der Halter unter Umständen entlasten. Mögliche Ansprüche des Geschädigten umfassen Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und in schweren Fällen auch dauerhaften Schadensersatz. Die Höhe hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern bereits Pflicht – in anderen dringend empfohlen. Sie übernimmt im Schadensfall die berechtigten Ansprüche des Geschädigten und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Wer keine Versicherung hat, haftet mit seinem Privatvermögen. Wichtig: Auch bei bestehender Versicherung solltest du einen Vorfall möglichst schnell melden und keine voreiligen Schuldanerkenntnisse abgeben.