Datenschutzverstoß nach DSGVO melden?

Wenn du den Verdacht hast, dass ein Unternehmen oder eine Organisation deine personenbezogenen Daten ohne Berechtigung verarbeitet, weitergegeben oder verloren hat, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast erfahren, dass deine Daten bei einem Datenleck oder Hackerangriff abgeflossen sind
  • Ein Unternehmen hat deine Daten ohne deine Einwilligung an Dritte weitergegeben
  • Du erhältst unerwünschte Werbung oder Kontaktaufnahmen, ohne dass du dem zugestimmt hast
  • Du weißt nicht, ob und wie du Schadensersatz fordern oder eine Beschwerde einlegen kannst

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du beschreibst, was passiert ist, welche Daten betroffen sind und wer nach deiner Einschätzung verantwortlich ist
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du erhältst bei Bedarf ein passendes, rechtssicheres Schreiben an den Verursacher des Datenschutzverstoßes
  4. Du kannst selbstbewusst und gezielt reagieren

Typische Probleme rund um Datenschutzverstöße

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Betroffene wissen nicht, ob das, was mit ihren Daten passiert ist, rechtlich überhaupt als Verstoß gilt und welche konkreten Rechte sie in diesem Fall haben. Häufig ist unklar, ob eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde sinnvoll ist oder ob auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Kurz erklärt

Datenschutzverstoß

Ein Datenschutzverstoß liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert, verloren oder unrechtmäßig verarbeitet werden. Das kann durch einen Hackerangriff, eine fehlerhafte Datenweitergabe, den Verlust eines Geräts oder den Missbrauch von Daten für Werbezwecke geschehen – oft ohne dass Betroffene es sofort bemerken. Als betroffene Person hast du nach Artikel 82 DSGVO das Recht auf Schadensersatz– auch für immaterielle Schäden wie Kontrollverlust, Stress oder den Missbrauch deiner Identität. Außerdem kannst du nach Artikel 77 DSGVO eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen, die dem Vorfall nachgehen muss.

Wichtig zu wissen: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einem durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Entscheidend ist, ob dir ein konkreter Schaden entstanden ist. Die Gerichte haben die Anforderungen dafür in den vergangenen Jahren zunehmend konkretisiert: Eine rechtliche Einordnung ist daher besonders wertvoll.

Du hast noch Fragen?

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Was ist, wenn ich von einem Datenleck erfahre?

Wenn ein Unternehmen dich über ein Datenleck informiert oder du anderweitig davon erfährst, solltest du zunächst prüfen, welche Daten betroffen sind und welche Risiken daraus entstehen können. Empfehlenswert ist es, Passwörter zu ändern, betroffene Konten zu überwachen und das Unternehmen schriftlich zur Stellungnahme aufzufordern. Du kannst außerdem eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen und prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Wo und wie melde ich einen Datenschutzverstoß?

Als betroffene Person kannst du eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde deines Bundeslandes einlegen. Die Behörde ist verpflichtet, der Beschwerde im angemessenen Umfang nachzugehen und dich über das Ergebnis zu informieren. Zusätzlich kannst du das Unternehmen direkt konfrontieren und Auskunft, Löschung oder Schadensersatz einfordern. Beides schließt sich nicht aus.

Gilt der Datenschutz auch für Fotos und Videos von mir?

Ja. Fotos und Videos, auf denen du erkennbar abgebildet bist, gelten als personenbezogene Daten und fallen unter die DSGVO. Wer solche Aufnahmen ohne deine Einwilligung veröffentlicht oder weitergibt – etwa in sozialen Netzwerken – kann damit einen Datenschutzverstoß begehen. Zusätzlich kann je nach Kontext auch das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt sein.