Datenlöschung nach DSGVO?

Wenn du möchtest, dass ein Unternehmen oder eine Organisation deine gespeicherten Daten löscht, und nicht weißt, wie du das Recht auf Vergessenwerden durchsetzen kannst, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast einen Vertrag gekündigt, aber das Unternehmen behält deine Daten
  • Du hast eine Löschanfrage gestellt, aber keine Reaktion oder eine Ablehnung erhalten
  • Deine Daten tauchen noch in Suchmaschinenergebnissen oder auf Websites auf
  • Du weißt nicht, wie du eine Löschung rechtssicher einfordern oder durchsetzen kannst

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du beschreibst, welche Daten wo gespeichert sind, ob du bereits eine Löschanfrage gestellt hast und wie das Unternehmen reagiert hat
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du weißt, wie du deine Anfrage rechtssicher formulierst und was du tun kannst, wenn das Unternehmen trotzdem nicht reagiert

Typische Probleme rund um die Datenlöschung

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Menschen wissen nicht, dass sie ein gesetzliches Recht auf Löschung ihrer Daten haben und dass dieses Recht nicht unbegrenzt gilt. Häufig ist unklar, in welchen Fällen ein Unternehmen die Löschung verweigern darf, etwa wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob eine Ablehnung berechtigt ist oder ob man weiter auf die Löschung der Daten bestehen sollte.

Kurz erklärt

Datenlöschung

Artikel 17 der DSGVO gewährt jeder Person das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden". Danach können Unternehmen und Organisationen verpflichtet sein, personenbezogene Daten zu löschen – etwa wenn der ursprüngliche Zweck der Speicherung entfallen ist, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Das Recht auf Löschung gilt jedoch nicht absolut. Unternehmen dürfen die Löschung verweigern, wenn sie gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen – etwa steuerrechtlichen oder handelsrechtlichen Fristen. In diesen Fällen kann statt einer vollständigen Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden: Die Daten bleiben gespeichert, dürfen aber nicht mehr aktiv genutzt werden.

Stellt ein Unternehmen Daten öffentlich zur Verfügung – etwa auf einer Website oder in einer Suchmaschine – muss es bei einem berechtigten Löschantrag auch dafür sorgen, dass andere Verantwortliche, die diese Daten verarbeiten, über den Löschantrag informiert werden.

Du hast noch Fragen?

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Darf ein Unternehmen die Löschung verweigern?

Ja, in bestimmten Fällen. Eine Löschung kann verweigert werden, wenn das Unternehmen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegt – zum Beispiel müssen Rechnungen und Geschäftsunterlagen steuerrechtlich oft bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Auch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dürfen Daten länger gespeichert bleiben. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist jedoch nicht zulässig.

Wie lange hat das Unternehmen Zeit zu reagieren?

Wie bei der Datenauskunft gilt auch beim Löschantrag: Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren. Bei komplexen Fällen kann diese Frist auf bis zu drei Monate verlängert werden – das Unternehmen muss dich aber innerhalb des ersten Monats darüber informieren. Reagiert es gar nicht, ist das in der Regel ein DSGVO-Verstoß, den du bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden kannst.

Was ist der Unterschied zwischen Löschung und Einschränkung der Verarbeitung?

Bei der Löschung werden die Daten vollständig entfernt. Bei der Einschränkung der Verarbeitung bleiben die Daten zwar gespeichert, dürfen aber nicht mehr aktiv genutzt werden – etwa für Werbung, Analyse oder Weitergabe an Dritte. Die Einschränkung kommt zum Einsatz, wenn eine vollständige Löschung nicht möglich ist, zum Beispiel wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.