Datenauskunft nach DSGVO?

Wenn du ein Arbeitszeugnis bekommen hast und unsicher bist, ob die Formulierungen fair sind, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen, dein Zeugnis richtig einzuordnen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du möchtest wissen, welche Daten ein Unternehmen über dich gespeichert hat
  • Du hast bereits eine Auskunft angefordert, aber keine oder eine unvollständige Antwort erhalten
  • Du bist unsicher, welche Informationen dir genau zustehen
  • Du möchtest prüfen, ob deine Daten korrekt gespeichert sind

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du beschreibst, bei welchem Unternehmen du eine Auskunft einfordern möchtest und ob du bereits eine Anfrage gestellt hast
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du erhältst ein passendes, rechtssicheres Schreiben
  4. Du kannst gezielt deine Auskunftsanfrage stellen

Typische Probleme rund um die Datenauskunft

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen ein gesetzliches Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten zusteht und dass Unternehmen verpflichtet sind, innerhalb eines Monats zu antworten. Häufig ist unklar, wie eine solche Anfrage richtig gestellt wird und was zu tun ist, wenn sie ignoriert oder abgelehnt wird. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob man weiter nachhaken, eine Beschwerde einlegen oder rechtliche Schritte einleiten sollte.

Kurz erklärt

Datenauskunft

Nach Artikel 15 der DSGVO hat jede Person das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen oder eine Organisation über sie speichert. Das betrifft nicht nur offensichtliche Daten wie Name und Adresse, sondern auch Nutzungsverhalten, interne Vermerke, weitergegebene Daten und die Zwecke, für die sie verwendet werden.

Unternehmen sind verpflichtet, auf eine Auskunftsanfrage innerhalb eines Monats zu antworten. Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Reagiert ein Unternehmen nicht, antwortet unvollständig oder lehnt die Anfrage ohne ausreichende Begründung ab, ist das in den meisten Fällen ein Verstoß gegen die DSGVO. Das Recht auf Auskunft ist dabei nicht nur ein Selbstzweck: Es bildet die Grundlage dafür, weitere Betroffenenrechte gezielt geltend zu machen – etwa das Recht auf Berichtigung falscher Daten, das Recht auf Löschung oder das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

Du hast noch Fragen?

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Was kann ich machen, wenn das Unternehmen nicht antwortet?

Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb eines Monats, hast du mehrere Möglichkeiten: Du kannst es schriftlich an die Anfrage erinnern und eine Frist setzen. Darüber hinaus kannst du eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen – diese ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine Klage auf Auskunftserteilung möglich.

Darf ein Unternehmen die Löschung verweigern?

Ja, in bestimmten Fällen. Eine Löschung kann verweigert werden, wenn das Unternehmen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegt – zum Beispiel müssen Rechnungen und Geschäftsunterlagen steuerrechtlich oft bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Auch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dürfen Daten länger gespeichert bleiben. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist jedoch nicht zulässig.

Kostet eine Datenauskunft etwas?

Nein. Die erste Auskunft ist grundsätzlich kostenlos. Nur wenn du innerhalb kurzer Zeit mehrfach und ohne erkennbaren Grund dieselbe Auskunft anforderst, darf das Unternehmen in Ausnahmefällen eine Gebühr verlangen oder die Bearbeitung verweigern. Im Normalfall hast du Anspruch auf eine vollständige und kostenfreie Antwort.