Überstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Ob und wie diese vergütet werden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Arbeitsvertrag, einem eventuell geltenden Tarifvertrag und davon, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden.
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die Überstunden pauschal als „mit dem Gehalt abgegolten" erklären. Solche Klauseln sind jedoch häufig unwirksam– insbesondere wenn nicht klar geregelt ist, wie viele Überstunden damit abgedeckt sein sollen. In diesen Fällen kann ein Vergütungsanspruch bestehen.
Wichtig: Überstundenvergütung unterliegt in vielen Fällen tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Ansprüche verfallen, auch wenn sie dem Grunde nach bestanden hätten.