Hat dein Arbeitgeber dir gekündigt?

Wenn dein Arbeitgeber dir gekündigt hat und du nicht weißt, ob das rechtmäßig ist oder welche Rechte du hast, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

von den Machern von
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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast eine Kündigung erhalten und weißt nicht, ob sie rechtens ist
  • Du bist unsicher, ob du Kündigungsschutz genießt
  • Du fragst dich, ob dir eine Abfindung zusteht
  • Du bist dir unsicher, ob du klagen oder die Kündigung akzeptieren solltest
  • Du hast Angst, wichtige Fristen zu verpassen

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du schilderst kurz, wann du die Kündigung erhalten hast und unter welchen Umständen
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Rechtspilot erklärt dir, ob Kündigungen in ähnlichen Konstellationen angreifbar sind und welche Fristen gelten
  4. Du erhältst ein passendes, rechtssicheres Schreiben
  5. Du kannst gezielt auf die Kündigung reagieren

Typische Probleme nach einer Kündigung

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie auf eine Kündigung reagieren sollen. Häufig ist unklar, ob die Kündigung rechtmäßig ist, welche Fristen gelten oder ob ein Kündigungsschutz überhaupt greift. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob man die Kündigung akzeptieren oder aktiv dagegen vorgehen sollte – und wie viel Zeit dafür noch bleibt.

Kurz erklärt

Kündigungsschutz

Wenn du eine Kündigung erhalten hast, bedeutet das zunächst nur, dass dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa wie lange du im Betrieb arbeitest, wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat und ob ein Kündigungsgrund vorliegt.

Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss ein sozialer Rechtfertigungsgrund vorliegen, zum Beispiel betriebliche Gründe, Verhaltens- oder Personengründe. Fehlt dieser Grund oder wurde das Verfahren nicht korrekt eingehalten, kann die Kündigung unwirksam sein.

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie aktiv werden müssen: Wer die 3-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage verpasst, verliert das Recht, die Kündigung gerichtlich anzufechten – selbst wenn sie formal fehlerhaft war.

Du hast noch Fragen?

Diese Antworten könnten dich interessieren:

Kann jede Kündigung angefochten werden?

Nicht jede Kündigung ist automatisch anfechtbar. Das hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Grundvoraussetzungen sind eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten und eine Betriebsgröße von mehr als 10 Mitarbeitern. Auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt es besondere Schutzvorschriften, z.B. für werdende Mütter oder Schwerbehinderte.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Du kannst zwischen einem einfachen Zeugnis (Beschätigungsdauer und -art) und einem qualifizierten Zeugnis (inklusive Leistungs- und Verhaltensbewertung) wählen. In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis verlangt und auch ausgestellt.

Gilt Kündigungsschutz auch in der Probezeit?

Während der Probezeit - in der Regel die ersten 6 Monate - greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Der Arbeitgeber kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne einen besonderen Grund nennen zu müssen. Dennoch gelten auch in der Probezeit Grenzen: Eine Kündigung darf nicht diskriminierend oder sittenwidrig sein.