Probleme mit deinem Arbeitszeugnis?

Wenn du ein Arbeitszeugnis bekommen hast und unsicher bist, ob die Formulierungen fair sind, hilft dir unsere KI für Rechtsfragen, dein Zeugnis richtig einzuordnen. Beschreibe dein Problem im Chat und erhalte direkt Antworten:

von den Machern von
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Kommt dir das bekannt vor?

  • Du hast ein Zeugnis erhalten, aber ein ungutes Gefühl bei einzelnen Formulierungen
  • Dein Arbeitgeber zögert, dir ein Zeugnis auszustellen oder verzögert es unnötig
  • Du hast den Eindruck, dass das Zeugnis deine tatsächliche Leistung nicht widerspiegelt
  • Du fragst dich, ob und wie du eine Korrektur einfordern kannst

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du lädst dein Zeugnis hoch oder gibst einzelne Formulierungen ein, die dir auffällig erscheinen
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Du erhältst bei Bedarf ein passendes, rechtssicheres Schreiben an deinen Arbeitgeber
  4. Du kannst selbstbewusst und gezielt reagieren

Typische Probleme rund um das Arbeitszeugnis

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass Arbeitszeugnisse einer eigenen Zeugnissprache folgen, in der bestimmte Formulierungen eine ganz bestimmte Bedeutung haben. Häufig ist unklar, ob ein Zeugnis wirklich so positiv ist, wie es auf den ersten Blick wirkt. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob man das Zeugnis akzeptieren oder eine Korrektur einfordern sollte – und wie man dabei am besten vorgeht.

Kurz erklärt

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren – gleichzeitig muss es der Wahrheit entsprechen. Dieses Spannungsfeld hat im Laufe der Zeit eine eigene Zeugnissprache entstehen lassen. In dieser Zeugnissprache haben bestimmte Formulierungen eine fest etablierte Bedeutung, die Laien oft nicht erkennen. Eine Aussage wie „Er hat sich stets bemüht" klingt positiv, gilt in der Praxis aber als schlechte Bewertung, weil sie impliziert, dass Ergebnisse ausblieben. Wer sein Zeugnis nicht einordnen kann, riskiert, eine schlechte Bewertung unbemerkt zu akzeptieren. Enthält ein Zeugnis fehlerhafte oder unzutreffende Aussagen, hast du das Recht, eine Korrektur zu verlangen.

Übrigens: Ein Zeugnis muss nicht erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses eingefordert werden. Bei berechtigtem Interesse – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer internen Versetzung hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Es dokumentiert deinen Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und kann im Zweifelsfall auch als Grundlage für das spätere Abschlusszeugnis dienen.

Du hast noch Fragen?

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Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Du kannst zwischen einem einfachen Zeugnis (Beschätigungsdauer und -art) und einem qualifizierten Zeugnis (inklusive Leistungs- und Verhaltensbewertung) wählen. In der Praxis wird fast immer das qualifizierte Zeugnis verlangt und auch ausgestellt.

Darf ich den Inhalt meines Zeugnisses mitgestalten?

Du kannst einen Entwurf vorschlagen, der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diesen zu übernehmen. Er darf das Zeugnis nach eigenem Ermessen formulieren – solange es wahrheitsgemäß und wohlwollend ist. In vielen Fällen führt ein konstruktives Gespräch oder ein konkreter Formulierungsvorschlag jedoch zu einer einvernehmlichen Lösung.

Was machen, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verzögert?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Zögert er dies hinaus, kannst du ihn schriftlich zur Ausstellung auffordern und eine Frist setzen. Bei weiterer Verweigerung kann der Anspruch arbeitsgerichtlich geltend gemacht werden. Ein verspätet ausgestelltes Zeugnis darf keine Nachteile für dich enthalten.