Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren – gleichzeitig muss es der Wahrheit entsprechen. Dieses Spannungsfeld hat im Laufe der Zeit eine eigene Zeugnissprache entstehen lassen. In dieser Zeugnissprache haben bestimmte Formulierungen eine fest etablierte Bedeutung, die Laien oft nicht erkennen. Eine Aussage wie „Er hat sich stets bemüht" klingt positiv, gilt in der Praxis aber als schlechte Bewertung, weil sie impliziert, dass Ergebnisse ausblieben. Wer sein Zeugnis nicht einordnen kann, riskiert, eine schlechte Bewertung unbemerkt zu akzeptieren. Enthält ein Zeugnis fehlerhafte oder unzutreffende Aussagen, hast du das Recht, eine Korrektur zu verlangen.
Übrigens: Ein Zeugnis muss nicht erst am Ende eines Arbeitsverhältnisses eingefordert werden. Bei berechtigtem Interesse – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder einer internen Versetzung hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Es dokumentiert deinen Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und kann im Zweifelsfall auch als Grundlage für das spätere Abschlusszeugnis dienen.