Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer beim Beenden des Arbeitsverhältnisses zahlt. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – sie entsteht in den meisten Fällen durch Verhandlung oder Vergleich.
Typische Situationen, in denen eine Abfindung realistisch ist: bei einer betriebsbedingten Kündigung, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Die Höhe orientiert sich häufig an der sogenannten Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dies ist jedoch kein fester Anspruch, sondern ein Verhandlungsausgangspunkt.
Viele Arbeitnehmer unterschätzen ihre Verhandlungsposition. Wer nach Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreicht, schafft oft die Grundlage für eine Einigung mit Abfindung, ohne dass es zu einem echten Gerichtsverfahren kommen muss.