Haustiere gehören zum normalen Wohnalltag und damit auch ein gewisses Maß an Geräuschen, Gerüchen und gelegentlichen Beeinträchtigungen. Das Nachbarrecht unterscheidet zwischen Beeinträchtigungen, die als ortsüblich und zumutbar gelten, und solchen, die eine rechtliche Handhabe bieten. Ein Hund, der gelegentlich bellt, ist in der Regel hinzunehmen. Ein Hund, der stundenlang täglich bellt, kann dagegen eine unzumutbare Lärmbelästigung darstellen. Katzen, die auf Nachbargrundstücke laufen, sind ein häufiger Streitpunkt. Anders als Hunde sind Katzen von Natur aus freilaufende Tiere – Nachbarn müssen ein gewisses Maß an Katzenbesuch grundsätzlich dulden. Gleiches gilt für Tiergerüche: Normale Gerüche aus einer ordentlich gepflegten Tierhaltung sind in der Regel kein Grund für rechtliche Schritte. Übermäßige Geruchsbelästigungen durch Vernachlässigung können hingegen einen Anspruch auf Unterlassung begründen.
Eskaliert ein Nachbarschaftsstreit, empfiehlt sich zunächst das direkte Gespräch oder eine Mediation. Wer rechtliche Schritte einleitet, sollte wissen, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht oft langwierig und kostspielig sind. Eine frühzeitige Einordnung der eigenen Rechtsposition ist daher besonders wertvoll.