Flug verspätet oder ausgefallen?

Wenn dein Flug gestrichen wurde, du stundenlang auf den Abflug gewartet hast oder mit großer Verspätung angekommen bist - Rechtspilot ordnet deine Schilderung einer typischen Fallgruppe zu und zeigt dir, welche Regeln dort gelten und welche Schritte üblich sind. 

Beschreibe dein Problem im Chat, erhalte einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und triff informierte Entscheidungen.

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Kommt dir das bekannt vor?

  • Dein Flug wurde kurzfristig gestrichen und die Airline bietet keine Entschädigung
  • Du bist mit einer Verspätung von mehreren Stunden angekommen und weißt nicht, ob dir etwas zusteht
  • Dein Anschlussflug ist ausgefallen und du weißt nicht, wer dafür haftet
  • Du bist unsicher, ob ein Streik deinen Entschädigungsanspruch ausschließt

So gehst du jetzt richtig vor:

  1. Du beschreibst, was passiert ist – Flugausfall oder Verspätung, wie lang die Verzögerung war und was die Airline als Grund angegeben hat
  2. Rechtspilot analysiert deine Angaben und erklärt dir, wie du weiter vorgehen kannst
  3. Bei Bedarf erhältst du ein passendes, rechtssicheres Schreiben
  4. Du kannst gezielt deine Forderung an die Airline stellen

Typische Probleme bei Fluggastrechten

Warum hier häufig Unsicherheit herrscht

Viele Fluggäste wissen nicht, dass ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) Entschädigungen von bis zu 600 Euro zustehen können. Häufig ist unklar, ob der konkrete Fall die Voraussetzungen überhaupt erfüllt. Ohne rechtliche Einordnung fällt es schwer zu beurteilen, ob ein Anspruch besteht und was man tun kann, wenn die Airline auf Forderungen einfach nicht reagiert.

Kurz erklärt

Fluggastrechte

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere bei Flugausfällen, langen Verspätungen und Nichtbeförderung. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder einem kurzfristigen Flugausfall können Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro pro Person fällig werden – abhängig von der Flugstrecke. Airlines berufen sich häufig auf sogenannte außergewöhnliche Umstände, um Zahlungen zu vermeiden, wie etwa schlechtes Wetter oder politische Instabilität. Nicht jede Begründung ist jedoch berechtigt: Technische Probleme am Flugzeug oder ein Streik des eigenen Personals gelten in vielen Fällen nicht als außergewöhnlicher Umstand und schließen den Entschädigungsanspruch daher nicht automatisch aus. Auch ein Streik des Bodenpersonals oder der Flugsicherung wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Selbst wenn tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, ist die Airline damit noch nicht aus der Haftung. Die Verordnung verlangt einen zweiten Schritt: Das Unternehmen muss zusätzlich nachweisen, dass sich die Annullierung oder Verspätung auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Zumutbar ist dabei alles, was einem vernünftig handelnden Luftfahrtunternehmen technisch, wirtschaftlich und personell möglich ist, ohne untragbare Opfer bringen zu müssen. Dazu gehören Zeitpuffer in der Umlaufplanung, Reservemaschinen und Ersatzcrews an wichtigen Stationen, die Bereitstellung von Technikern und Ersatzteilen sowie die Umbuchung betroffener Passagiere auf Flüge anderer Fluggesellschaften. Wer eine solche Ersatzbeförderung nicht anbietet, obwohl sie zu bekommen gewesen wäre, kann sich auf außergewöhnliche Umstände regelmäßig nicht mehr berufen. Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung verjähren nach drei Jahren. Auch ältere Fälle können also noch geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die Frist ist noch nicht abgelaufen.

Du hast noch Fragen?

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Gilt die Verordnung auch bei Billigfliegern?

Ja. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt unabhängig davon, ob du bei einer Billigairline oder einer Premiumairline gebucht hast. Entscheidend ist, dass der Flug von einem EU-Flughafen, Island, Norwegen oder der Schweiz abhebt oder es sich um eine EU-Airline handelt, die in die EU fliegt. Auch Flüge, die über Reisebüros oder Vergleichsplattformen gebucht wurden, sind vollständig erfasst.

Was kann ich tun, wenn die Airline nicht zahlt?

Reagiert die Airline nicht oder lehnt sie deinen Anspruch ab, hast du mehrere Möglichkeiten: Du kannst dich an die zuständige nationale Durchsetzungsbehörde wenden – in Deutschland ist das das Luftfahrt-Bundesamt. Darüber hinaus kannst du eine Schlichtungsstelle einschalten oder den Anspruch gerichtlich geltend machen. Wichtig: Verjährungsbeginn ist Ende des Jahres des gebuchten Flugtages. Ab dann 3 Jahre.