Ein Datenschutzverstoß liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert, verloren oder unrechtmäßig verarbeitet werden. Das kann durch einen Hackerangriff, eine fehlerhafte Datenweitergabe, den Verlust eines Geräts oder den Missbrauch von Daten für Werbezwecke geschehen – oft ohne dass Betroffene es sofort bemerken. Als betroffene Person hast du nach Artikel 82 DSGVO das Recht auf Schadensersatz– auch für immaterielle Schäden wie Kontrollverlust, Stress oder den Missbrauch deiner Identität. Außerdem kannst du nach Artikel 77 DSGVO eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen, die dem Vorfall nachgehen muss.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einem durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Entscheidend ist, ob dir ein konkreter Schaden entstanden ist. Die Gerichte haben die Anforderungen dafür in den vergangenen Jahren zunehmend konkretisiert: Eine rechtliche Einordnung ist daher besonders wertvoll.