Wenn du eine Kündigung erhalten hast, bedeutet das zunächst nur, dass dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa wie lange du im Betrieb arbeitest, wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat und ob ein Kündigungsgrund vorliegt.
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung muss ein sozialer Rechtfertigungsgrund vorliegen, zum Beispiel betriebliche Gründe, Verhaltens- oder Personengründe. Fehlt dieser Grund oder wurde das Verfahren nicht korrekt eingehalten, kann die Kündigung unwirksam sein.
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie aktiv werden müssen: Wer die 3-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage verpasst, verliert das Recht, die Kündigung gerichtlich anzufechten – selbst wenn sie formal fehlerhaft war.